Das erste eigenen Einkommen in den Händen zu halten ist für die meisten Jugendlichen ein unvergesslicher Augenblick.
Jedem Lehrling steht eine Lehrlingsentschädigung zu.
Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Ist in einem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden.
Eine Liste der Lehrlingsentschädigungen in den verschiedenen Lehrberufen findest die auf der Seite der Wirtschaftskammer.
Hier findest du eine ganze Reihe allgemeiner Informationen zum Thema Lehre
Jedem Lehrling steht eine Lehrlingsfreifahrt zu.
Erkundige dich unbedingt bereits vor dem Lehrbeginn über die Modalitäten. Bereits am ersten Lehrtag muss der Lehrling einen gültigen Freifahtschein besitzen. Sollte das nicht der Fall sein, muss er, im Falle einer Kontrolle, mit einer Geldstrafe rechnen.
Genaue Informationen und das Antragsformular gibts beim OÖ Verkehrsverbund