Liebe fragt nicht nach Verträgen
Wenn du jemanden kennen und lieben lernst, denkst du nicht über Verträge nach. Wenn ihr gerade gemütlich kuschelt, redet ihr nicht über Tod, Eigentum, Erbe oder Wohnrecht. Ihr zieht in eine gemeinsame Wohnung, weil es viel praktischer und billiger ist. Doch erfahrungsgemäß hält die große Liebe nicht immer, was sie verspricht. Wenn die Beziehung nur noch ein Scherbenhaufen ist, und die Gefühle es schwer machen, ein sachliches Gespräch mit dem/der Ex-PartnerIn zu führen, dann wünscht man sich klare, eindeutige Vereinbarungen.
Eine Lebensgemeinschaft ist eine länger andauernde Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die nicht die Voraussetzungen der Ehe erfüllt und daher im Wesentlichen keine Rechtswirkungen entfaltet. Informiere dich weiter beim Frauengesundheitszentrum.
Wer trotzdem eine gewisse Sicherheit in die Partnerschaft bringen möchte, sollte einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Das muss nicht unbedingt auf Misstrauen gegenüber dem/der PartnerIn begründet sein, sondern kann ganz pragmatische Motive haben:
- Eine/r der PartnerInnen war bereits verheiratet
- Großer Altersunterschied
- Gemeinsamer Mietvertrag
- Mitarbeit im Betrieb des/der PartnerIn
- Gemeinsame Kinder
- Tod eines/einer PartnerIn
- Krankenversicherung
- Gemeinsames Konto
- Schulden
Die Vereinbarungen müssen unbedingt schriftlich fixiert werden, am besten notariell oder vom/von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beglaubigt.
Nicht ganz einfach ist es, den richtigen Zeitpunkt dafür zu finden, den/die PartnerIn darauf anzusprechen, dass man eine Vereinbarung treffen möchte. Wenn bei einem der beiden aus den Schmetterlingen im Bauch Bauchschmerzen werden, ist es höchste Zeit für ein Gespräch. Fettnäpfchen sollte man dabei vermeiden, sondern eher damit argumentieren, dass einem die Partnerschaft sehr wichtig ist.
Nützliche Informationen:
Broschüre über die Lebensgemeinschaft mit Partnerschaftsvertrag
Nichteheliche Lebensgemeinschaft auf der Webseite des Bundeskanzleramtes
Leitfaden über Ehe, Scheidung, Partnerschaft des Autonomen Frauenzentrums Linz
Beratung und Infos beim Linzer Frauenbüro
Magistrat Linz, Altes Rathaus
Hauptplatz 1, 4041 Linz
Telefon: 0732/7070-1190
frauenbuero@mag.linz.at
www.linz.at/frauen.asp
Übrigens:
In Österreich gibt es 975.000 Ehepaare (41,8% der Familien) und
gut 147.000 Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind (6,3% der Familien).
Quelle: www.statistik.at
Meine Freundin und ich sind beide geschieden, (Pensionisten) wir kennen uns seit fünf Jahren, sind 35 km entfernt und besuchen uns (nicht jedes Wochenende) gegenseitig, treten auch öffentlich gemeinsam auf bei Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern, etc. auf. Fällt unser “Treffen” unter Lebensgemeinschaft? Jeder von uns hat seine eigene Wohnung, jeder hat sein Hauptlebesinteresse in seiner jeweiligen Stadt bei den Kindern und Enkeln. Wir haben keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Der Geschiedene meiner Freundin sieht unser Verhalten als Lebensgemeinschaft und stellt nun die gerichtlich festgelegten Zahlungen an seine Geschiedene ein. Ich bitte um Definierung der “Lebensgemeinschaft”!
Lieber Herr Haberson,
da wir keine Juristen sind bitten wir Sie sich an eine kostenlose Rechtsberatung zu wenden. Wo Sie Rechtsauskünfte einholen können, sehen Sie hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/98/Seite.980300.html
lg Jaqueline
Wie lautet die Aktenzahl des OHG in dem Fall “Lebensgemeinschaft”??
Ohne Trauschein und Siegel kann manchmal die Liebe wirklich nicht so groß sein. In der Jugend begreift man das wohl nicht. Möchte aus eigener Erfahrung meine Nichte schützen. Die angeführten Argumente für einen Partnerschaftsvertrag finde für sie hilfreich. Hoffe, dass sie dem Rat doch folgt. Vielen Dank!
Vielen Dank für den Beitrag über Lebensgemeinschaften. Ein Freund von mir lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner Freundin und braucht gerade juristische Beratung. Gut zu wissen, dass es sowas wie einen Partnerschaftsvertrag gibt, den man abschließen kann.