Mit finanziellen Anreizen will das Kinderbetreuungsgeld Neu den Vätern die Entscheidung für eine Auszeit erleichtern. Gehen beide Elternteile in Karenz, ist die Pauschale auf dem Kinderbetreuungsgeld-Konto um bis zu 3000 Euro höher. Außerdem neu: 1000 Euro Partnerschaftsbonus und die Möglichkeit, gleich nach der Geburt des Kindes einen „Papa-Monat“ in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich billigt das Kinderbetreuungsgeld Neu ab 1. März 2017 frisch gebackenen Eltern mehr Flexibilität zu. Statt der bisherigen vier pauschalen Varianten (30+6, 20+4, 15+3, 12+2 sowie dem einkommensabhängigen Modell) gibt es jetzt nur noch zwei Modelle:
- Das einkommensabhängige Modell bleibt gleich. Dabei können 365 Tage (bei Bezug durch einen Elternteil) oder 426 Tage (bei Bezug durch beide Elternteile) 80 Prozent des (fiktiven) Wochengeldes oder maximal 2000 Euro im Monat bezogen werden.
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto
Wird es von einem Elternteil bezogen, liegen 12.366 Euro auf dem Konto. Dieser Betrag kann auf wenigstens 365 Tage bis längstens 851 Tage aufgeteilt werden.
Wird es von beiden Elternteilen bezogen, steigt der Pauschalbetrag auf dem Konto auf 15.449 Euro an. Und auch die Bezugszeit verlängert sich von minimal 456 Tage oder 15 Monaten auf maximal 1063 Tage oder 35 Monate.
Ein Partnerschaftsbonus von einmalig 1000 Euro wird gewährt, wenn sich die Eltern den Kinderbetreuungsgeld-Bezug gleichmäßig oder mindestens im Verhältnis 60:40 aufteilen.
Familienzeit oder Papa-Monat: Erwerbstätige Männer haben die Möglichkeit, innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt eine Familienzeit in Anspruch zu nehmen, also eine Zeit, in der sie sich intensiv dem Nachwuchs widmen können. Diese muss mindestens einen ununterbrochenen Zeitraum von 28 bis 31 Tage haben und dafür gibt es 22,60 Euro am Tag, der Vater ist kranken- und pensionsversichert in dieser Zeit.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Bezug durch einen Elternteil | 12.366 Euro | |
minimale Variante | 365 Tage (12 Monate) | 33,88 Euro am Tag |
maximale Variante | 851 Tage | 14,53 Euro am Tag |
Bezug durch beide Elternteile | bis zu 15.449 Euro | |
minimale Variante | 456 Tage (ca. 15 Monate) | 33,88 Euro am Tag |
maximale Variante | 1063 Tage (ca. 35 Monate) | 14,53 Euro am Tag |
Kinderbetreuungsgeld Neu – ein Rechenbeispiel:
Das Kind wird am 5. Mai 2017 geboren. Beide Elternteile wollen das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Letzter Tag des Bezuges soll der 31.Oktober 2018 sein. Der Bezug geht über 545 Tage.
Berechnung der Höhe des individuellen Tagessatzes: 15.449/545 = 28,35 Euro
Beide Elternteile erhalten ein Kinderbetreuungsgeld von täglich 28,35 Euro für insgesamt 545 Tage. Davon sind mindestens 20 Prozent für den zweiten Elternteil reserviert. Werden jedoch weniger als 109 Tage Kinderbetreuungsgeld vom zweiten Elternteil in Anspruch genommen, so gehen die restlichen Tage verloren.
Kritik am Kinderbetreuungsgeld Neu:
- Es gibt für Väter keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Familienzeit nach der Geburt, der Vater muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dienstnehmer treffen.
- AlleinerzieherInnen sowie Eltern, die die Langzeitvariante (länger als zwei Jahre) wählen möchten, werden im neuen Modell benachteiligt.
- Das Kinderbetreuungsgeld Neu bringt zudem finanzielle Einbußen für Frauen, die während der Karenz zu einem weiteren Kind schwanger werden. Es kann sein, dass so der Anspruch auf Wochengeld und damit auch die Möglichkeit, das einkommensabhängige Kindergeld zu beziehen, verloren geht.
Siehe dazu:
http://derstandard.at/2000053822368/Kuerzung-von-Wochengeld-sorgt-fuer-Unmut
http://derstandard.at/2000053859971/Familienministerin-verteidigt-Kuerzung-des-Wochengeldes
Maria Zamut