Fieber, Husten oder Übelkeit: Ein krankes Kind gehört nicht in den Kindergarten oder in die Schule. Für berufstätige Eltern kommt zu den Sorgen um den Nachwuchs noch die Frage nach der Organisation der Betreuung. Denn das Recht auf Pflegefreistellung ist auf eine Woche im Jahr beschränkt, und nicht immer gibt es ausreichend Unterstützung in der Familie oder Nachbarschaft. Zum Glück gibt es Organisationen, die helfen.

Welche Mutter, welcher Vater kennt das nicht? Zuhause ein krankes Kind und am Arbeitsplatz warten Verpflichtungen und Termine. Selbst wenn der „Pflegeurlaub“ (richtig heißt es: Pflegefreistellung) noch nicht aufgebraucht ist, fällt es vielen Berufstätigen schwer, ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Zu groß ist das schlechte Gewissen dem Arbeitgeber oder den KollegInnen gegenüber, oder die Angst, als unzuverlässige MitarbeiterIn zu gelten, wie eine Studie des Vereins KiB Children Care zeigt.

Die Rechtslage zur Pflegefreistellung in Kürze:

  • Bei Pflegebedürftigkeit eines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen hast du das Recht auf bezahlte Pflegefreistellung. Als nahe Angehörige gelten nicht nur Kinder, sondern auch Ehegatten, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, Adoptiv- und Pflegekinder. 
  • Pflegefreistellung kannst du auch dann in Anspruch nehmen, wenn du wegen der notwendigen Betreuung deines gesunden Kindes an der Arbeitsleistung verhindert bist, weil die Person, die das Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen (zB. Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt,…) ausgefallen ist.
  • Insgesamt besteht pro Jahr nur Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung (unabhängig davon, wie viele Kinder du hast). Was innerhalb eines Arbeitsjahres nicht verbraucht wird, wird nicht ins nächste Arbeitsjahr übertragen! Eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche gibt es, wenn dein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, neuerlich krank ist.
  • Du musst den Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn du Pflegefreistellung in Anspruch nehmen willst. Verlangt der Arbeitgeber z.B. eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er die anfallenden Kosten zu tragen.
  • Ab Jänner 2013 wird die Pflegefreistellung ausgeweitet. Du hast nun auch das Recht auf Pflegefreistellung,  wenn du dein krankes Kind ins Krankenhaus begleitest. 
  • Auch leibliche Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, Patchwork-Eltern und Regenbogeneltern haben ab 1. Jänner 2013 ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn sie ein krankes Kind daheim pflegen.

Wer betreut Geschwisterkinder?
Nicht nur Berufstätige, sondern auch Mütter und Väter, die bei ihren Kindern zuhause sind, geraten durch die Krankheit eines Kindes oft in eine schwierige Situation. Dann nämlich, wenn sie mit dem kranken Kind zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus müssen und keine Betreuungsperson für die anderen Kinder zur Verfügung steht. 

Tipp: 

Unterstützung bietet der Verein KiB Children Care. KiB organisiert kurzfristig Betreuung zuhause sowohl für erkrankte Kinder als auch für Geschwister, wenn Mutter oder Vater mit einem erkrankten Kind beim Arzt/bei der Ärztin oder im Krankenhaus sind. 

KiB_LogoInterview mit Elisabeth Schausberger, Geschäftsführerin von KiB Children Care