Bei einer Scheidung wird zwischen der einvernehmlichen und der streitigen Scheidung unterschieden.

Die einvernehmliche Scheidung stellt dabei den stressfreieren und oft auch günstigeren Weg dar. Beide Partner sind sich einig, dass sie nicht mehr in der Ehe leben wollen und suchen gemeinsam einen Weg, wie die Ehe auf eine Art und Weise aufgelöst wird, die für beide Seiten akzeptabel ist.

telefonierende Frau

Bild: Thorsten Freyer/pixelio.de

 

Die einvernehmliche Scheidung wird im Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgericht geregelt und es ist keine Vertretung durch den Rechtsanwalt nötig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Unterhaltsansprüche bestehen, die den geschätzten Wert von 5000 Euro überschreiten.

Bei der einvernehmlichen Scheidung machen die Partner unter sich aus, wie sie das Vermögen aufteilen. Sie vereinbaren gemeinsam, ob und welche gegenseitigen Unterhaltsansprüche bestehen und wie sie die Obsorge und Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen Kindern regeln möchten.
Mehr Informationen zur einvernehmlichen Scheidung

Streitige Scheidung
Im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung wird die streitige Scheidung als reguläres Zivilverfahren behandelt. Bei einer streitigen Scheidung ist relevant, ob bei einem der Ehepartner ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Dies beeinflusst, ob die Scheidung für gültig erklärt werden kann sowie die Unterhaltsansprüche. Durch die streitige Scheidung kommt nur die Auflösung der Ehe zustande. Wie das Vermögen aufgeteilt wird und wie Unterhalt sowie Obsorge der Kinder geregelt werden, müssen die Ehepartner gesondert in einem gerichtlichen Verfahren behandeln, wenn sie sich nicht außergerichtlich einigen können. 

 Für eine streitige Scheidung kann es verschiedene Gründe geben:

  • Verschuldung
  • Auflösung der häuslichen Gemeinschaft: Sofern kein schuldhaftes Verhalten vorliegt, kann eine Scheidung dann eingereicht werden, wenn eine häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst ist und die Ehe als unheilbar zerrüttet gilt.
  • Andere Gründe, z.B. Geisteskrankheit
Tipp:
Für Kinder ist eine Scheidung sehr belastend. Daher ist es möglich, in schweren Fällen einen Kinderbeistand zu bestellen, während die Eltern sich die Obsorge und das Besuchsrecht ausmachen. Der Kinderbeistand ist rein für die Wünsche der Minderjährigen (bis 14 Jahre) da. Er dient ihnen als Ansprechperson äußert ihre Meinung vor Gericht.