Unterhalt, oder auch Alimente, werden nach einer Scheidung von einer Partei bezahlt, um den Lebensbedarf des ehemaligen Partners bzw. der Partnerin zu garantieren.
Sie treten vorwiegend in Kraft, wenn eine Partei die Scheidung alleine oder überwiegend alleine verschuldet hat, und die andere Partei sich alleine nicht erhalten könnte.
Dies ist z.B. der Fall, wenn ein/e PartnerIn lange Zeit nicht erwerbstätig war und stattdessen zuhause blieb, um den Haushalt zu führen, Kinder zu betreuuen oder Angehörige zu pflegen, während der/die PartnerIn Vollzeit arbeiten ging.
Nach gerichtlicher Praxis liegen die Unterhaltsansprüche dabei bei 33% des Nettoeinkommens der erwerbstätigen Person. Sind beide Partner erwerbstätig, liegt der Unterhaltsanspruch bei 40% des gemeinsamen Nettoeinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens. Je nach individueller Situation kann die Höhe des Unterhalts variieren, z.B. wenn auch für die Kinder Unterhalt gezahlt werden muss.
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