Während einer Ehe werden oft viele Güter angesammelt.
Da ist es oft schwierig, im Nachhinein zu bestimmen, was schon vor der Ehe im Eigentum einer einzelnen Person war und was erst später hinzu kam.
Eine Einigung über die Aufteilung des Ehevermögens kann eine langwierige Angelegenheit sein, denn sie umfasst zum einen das Gebrauchsvermögen. Darunter versteht man alles, was die beiden Partner während der Ehe „gebraucht“ (d.h. verwendet) haben, wie z.B. Hausrat, die Ehewohnung, Autos und Luxusgüter (u.a. Rennpferd, Yacht, etc.). Zum anderen gehören Ersparnisse oder Schulden zum Ehevermögen. Das schließt alle Wertanlagen ein, die während der Ehe angesammelt wurden, z.B. Sparbücher und Kunstgegenstände.
Nicht aufgeteilt werden Dinge, die bereits vor der Ehe im Besitz der Eheleute waren, sowie alles, das den einzelnen Personen geschenkt oder vererbt wurde. Ausgenommen sind auch Gegenstände, die nur eine Partei verwendete, z.B. Schmuck, und was einer der Partner für den Beruf brauchte (z.B. Bücher, Werkzeuge, Computer).
Sobald ein Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht, in jedem Falle aber, sobald sich der Nachwuchs einstellt, sollte klar geregelt werden, was, wem im Falle der Trennnung zusteht. Das wird im Idealfall in einem notariell beglaubigten Vertrag geregelt. Aber auch eine formlose schriftliche Vereinbarung, die von beiden Partnern unterschrieben wird, erleichtert im Fall der Trennung die Güteraufteilung.