Älteres Paar mit Blumenstrauß

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Liebe fragt nicht nach Verträgen
Wenn du jemanden kennen und lieben lernst, denkst du nicht über Verträge nach. Wenn ihr gerade gemütlich kuschelt, redet ihr nicht über Tod, Eigentum, Erbe oder Wohnrecht. Ihr zieht in eine gemeinsame Wohnung, weil es viel praktischer und billiger ist. Doch erfahrungsgemäß hält die große Liebe nicht immer, was sie verspricht. Wenn die Beziehung nur noch ein Scherbenhaufen ist, und die Gefühle es schwer machen, ein sachliches Gespräch mit dem/der Ex-PartnerIn zu führen, dann wünscht man sich klare, eindeutige Vereinbarungen.

 

Wer nicht verheiratet ist, lebt in einer sogenannten Lebensgemeinschaft.
Eine Lebensgemeinschaft ist eine länger andauernde Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die nicht die Voraussetzungen der Ehe erfüllt und daher im Wesentlichen keine Rechtswirkungen entfaltet. Informiere dich weiter beim Frauengesundheitszentrum.
 

Wer trotzdem eine gewisse Sicherheit in die Partnerschaft bringen möchte, sollte einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Das muss nicht unbedingt auf Misstrauen gegenüber dem/der PartnerIn begründet sein, sondern kann ganz pragmatische Motive haben:

  • Eine/r der PartnerInnen war bereits verheiratet
  • Großer Altersunterschied
  • Gemeinsamer Mietvertrag
  • Mitarbeit im Betrieb des/der PartnerIn
  • Gemeinsame Kinder
  • Tod eines/einer PartnerIn
  • Krankenversicherung
  • Gemeinsames Konto
  • Schulden

Die Vereinbarungen müssen unbedingt schriftlich fixiert werden, am besten notariell oder vom/von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beglaubigt.

Nicht ganz einfach ist es, den richtigen Zeitpunkt dafür zu finden, den/die PartnerIn darauf anzusprechen, dass man eine Vereinbarung treffen möchte. Wenn bei einem der beiden aus den Schmetterlingen im Bauch Bauchschmerzen werden, ist es höchste Zeit für ein Gespräch. Fettnäpfchen sollte man dabei vermeiden, sondern eher damit argumentieren, dass einem die Partnerschaft sehr wichtig ist.

 

Nützliche Informationen:

Mann und Frau streiten sich am Tisch

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Broschüre über die Lebensgemeinschaft mit Partnerschaftsvertrag

Nichteheliche Lebensgemeinschaft auf der Webseite des Bundeskanzleramtes

Leitfaden über Ehe, Scheidung, Partnerschaft des Autonomen Frauenzentrums Linz


Beratung und Infos beim Linzer Frauenbüro

Magistrat Linz, Altes Rathaus
Hauptplatz 1, 4041 Linz
Telefon: 0732/7070-1190
frauenbuero@mag.linz.at
www.linz.at/frauen.asp

Übrigens:
In Österreich gibt es 975.000 Ehepaare (41,8% der Familien) und
gut 147.000 Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind (6,3% der Familien).
Quelle: www.statistik.at