Jedes dritte Kind zwischen 6 und 11 Jahren in Österreich hat ein Handy.
Vor allem beim Wechsel von Volksschule auf weiterführende Schulen erhalten österreichische Kinder endlich das ersehnte Gerät. Der Durchschnitt liegt bei 10,5 Jahren.
Umfragen zufolge sehen Eltern das Handy dabei vor allem als Kommuniktionsmittel für Notfälle. Sie statten ihre Kinder damit weniger aus, weil die Kinder den Wunsch äußern, sondern, um selbst ihren Nachwuchs besser erreichen zu können. Schule, Nachmittagsunterricht, Musikstunden, Sport… Kinder sind viel unterwegs. Ein Handy ist praktisch, aber nicht immer sind die Kinder bereits so reif, das Risiko einer überhöhten Rechnung richtig einschätzen zu können. Da Kinder selbst keinen Handyvertrag abschließen dürfen, haften Eltern in den meisten Fällen, wenn eine „Horror-Rechnung“ ins Haus flattert.
Hier findest du alle wichtigen Infos über Handys, von Vertrag über Gesundheit bis Telefonieren im Ausland.
Mit den Kindern sollte man früh genug abklären, welche Risiken bestehen, welche Kosten übernommen werden und was passiert, wenn es zum “worst case” kommt.
Lies, welche Beispiele für einen Einspruch gegen die Telefonrechnung es gibt und wie ein Musterbrief aussieht.
Haften Eltern für die Handy-Exzesse der Kinder?
Grundsätzlich haften die Eltern als VertragspartnerInnen des Handyanbieters für die vom Nachwuchs verursachten Handykosten. Ausnahmen bestehen allerdings:
1. Da es sich bei der Nutzung von Mehrwertdiensten um einen zweiten, vom Handyvertrag zu unterscheidenden, Vertrag handelt, besteht für den Kunden aus dem Mobilfunkvertrag meist keine direkte Haftung für Mehrwertentgelte, die andere genutzt haben.
2. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass sich der Diensterbringer von der Identität (damit auch dem Alter) des Nutzers selbst zu überzeugen hat.
Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig. Ihre Möglichkeiten, Zahlungspflichten einzugehen, sind nach Altersgruppen abgestuft:
- Kinder (unter 7 Jahren) können im Wesentlichen keine Verträge abschließen.
- Unmündige Minderjährige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) und mündige Minderjährige (zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr) sind eingeschränkt geschäftsfähig:
Nähere Infos für Eltern und Jugendliche
Die Seite der Schuldnerberatung bietet Infos über den Umgang mit Geld
Auf der sicheren Seite sind Eltern, wenn sie ihren Kindern ein Handy mit Wertkarte geben. Das wird nicht immer auf Begeisterung stossen, denn auch kleine Kinder sind durch die Werbung bereits gut darüber informiert, was als cool gilt. Bei Wertkarten lassen sich allerdings Mehrwertnummern oft nicht sperren. Es gibt spezielle Kindertarife, bei denen alle Risikonummern gesperrt sind und bei Ablaufen des Guthabens die Eltern das Kind trotzdem noch erreichen können oder sogar die Verbindung gratis ist. Wehrmutstropfen dieser Tarife ist, dass die Eltern ebenfalls diesen Partnervertrag abschließen müssen.
– Mehrwertnummern sperren lassen!
– Roaming (Wechsel auf ein anderes Funk-Netzwerk) sperren lassen!
– Die Überschreitung von Freiminuten und Frei-SMS kann leider oft nicht
gesperrt werden. Du solltest am besten regelmäßig mit deiner Tochter
oder deinem Sohn die Daten abfragen. So werden die Kinder von Anfang
an daran gewöhnt, auf die Kosten zu achten.
Kids wollen auch das Internet
Beim Internetzugang kommt bei manchen Anbietern eine Warnung über das verbrauchte Download-Volumen.
Die Kids können meist aber ungehindert weitersurfen und dabei horrende Rechnungen verursachen.