Bild: Zwei Hände mit Eheringen

Hochzeit geplant: Im siebtem Himmel Bild: Lupo_pixelio.de

Wer sich mit Heiratsgedanken trägt, befindet sich meist im siebten Himmel und steckt seine Nase selten in staubige Gesetzestexte. Liebespaare denken nicht an Streit ums Geld und nicht an Scheidungsanwälte. Niemand kann sich vorstellen, mit dem Angebeteten jemals über „mein und dein“ zu prozessieren.

Kann ein Ehevertrag da helfen?
Wenn ja, was bringt er, was kostet er und was benötigst du dazu? Grünschnabel hat die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Laut einer Umfrage im Auftrag der Notariatskammer aus dem Jahr 2011 haben hierzulande gerade einmal 3,6 Prozent der Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten ihr Verhältnis untereinander vertraglich geregelt.

Bild: Schmuckkasten

Wem gehört was? Bild:Meike Pantel_pixelio.de

Ein Ehevertrag wird in den meisten Fällen vor der beabsichtigten Eheschließung geschlossen und enthält in der Regel Bestimmungen für den Fall der Ehescheidung oder des Todes eines Ehegatten. Er dient im Allgemeinen dazu, die gesetzlichen Ansprüche des wirtschaftlich schwächeren Teils gegenüber dem stärkeren Teil zu beschränken bzw. im Vorhinein zu reglementieren. Jedenfalls anzuraten ist ein Ehevertrag dann, wenn werthaltige Liegenschaften oder Unternehmen in die Ehe eingebracht werden. (Quelle: www.wlp.at)

Am besten schriftlich und mit Notar
Vereinbarungen, die die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung regeln, müssen durch einen Notar verfasst werden. Vereinbarungen über die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens müssen unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Bild: Vertrag mit Füllfeder

Ein Vertrag kann Klarheit schaffen Bild: Angela Parszyk_pixelio.de

Ehevertrag nicht für Unterhalt und Sorgerecht
Nicht geregelt werden kann in einem Ehevertrag eine nach der Scheidung eintretende Unterhaltszahlung sowie Sorgerechtsfragen gegenüber Kindern.

Misstraut er mir?
Ein Ehevertrag muss gar nicht nur eine eventuelle spätere Trennung regeln. Es kann einer guten Beziehung nützen, wenn rechtliche und Vermögensverhältnisse klar, beziehungsweise geklärt, sind. Macht daher ein Partner den Vorschlag, einen Ehevertrag abzuschließen, muss dies von dem anderen nicht von vornherein als Zeichen des Misstrauens und der mangelnden Zuneigung aufgefasst werden.

 

Vermögen, das ein Partner bereits vor der Ehe besessen hat oder durch Erbschaft erlangt, muss nicht durch einen Ehevertrag geregelt werden, da ihm dieses Vermögen eindeutig zuzuordnen ist. Auch für seine eigenen Schulden haftet jeder selbst.

Welche guten Gründe kann es für einen Ehevertrag geben?

  • Wenn die Vermögensverhältnisse unklar sind 
  • Wenn in Patchworkfamilien die Vermögen vermischt werden
  • Wenn einer der Partner deutlich mehr Vermögen hat 

Doch trotz der guten Gründe für einen Ehevertrag bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn in einer Partnerschaft der finanziell Stärkere zum Notar gehen will. Die Vermutung, hier glaube jemand nicht so wirklich an das große Glück und wolle sich absichern, liegt nahe. Da helfen nur Ehrlichkeit und ein ausführliches Gespräch über die wahren Motive.

Alternative
Statt eines Ehevertrages kann man auch eine Liste der mit in die Ehe eingebrachten Güter anlegen und ein Testament verfassen.

Mehr Infos über Gütertrennung und eheliches Vermögen findest du hier.

Vertragsvorlagen zum kostenpflichtigen Download

Interessanter Meinungsaustausch zum Thema Ehevertrag

Kosten
Ein Ehevertrag ist ein außergerichtlicher Vergleich. Dafür fallen laut Gebührengesetz zwei Prozent des Gesamtwertes der Vermögenswerte an. Die Gebühr ist an das Finanzamt abzuliefern. Hinzu kommen die Honorare für Anwalt und Notar. Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden.

 

Isabel Höglinger