Foto: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Facebook, Youtube & Co. sind heutzutage Teil unseres alltäglichen Lebens. Nicht nur Jugendliche nehmen wie selbstverständlich jedes Erlebnis auf und stellen Fotos und Videos online. Als Elternteil sollte man sich dabei die Frage stellen, wieviel man vom eigenen Kind an die Internet-Öffentlichkeit kommen lassen möchte.

Die ersten Schritte, eine Tanzvorführung, das Spielen mit der Katze – so oft erleben wir im Alltag schöne Situationen mit unseren Kindern, die wir gerne mit der ganzen Welt teilen möchten. Dank Facebook ist dies auch möglich, schnell und unmittelbar. Diese Schnelligkeit verleitet uns gerne dazu, Dinge online zu stellen, die wir nach einigen Überlegungen vielleicht doch nicht so wichtig empfunden hätten oder bei denen die Rationalität sagt, sie sollten besser im Privaten bleiben. Davor sind weder Jugendliche noch Eltern gefeit. 

Doch gerade wenn es um Kinder geht, sollte man sich gut überlegen, was man online stellen kann, ohne dabei das Recht und die Privatsphäre des Kindes zu verletzen.
Denn die Fotos und Videos sind auch Jahre danach noch sichtbar, wenn das Kind zum Erwachsenen geworden ist und eine riesige Entwicklung hinter sich hat. Dann möchte es vielleicht nicht mehr damit assoziiert werden, was damals war. Und auch Reaktionen des Umfeldes – im echten Leben sowie online – sind nicht immer positiv, wie die Geschichte des 15-jährigen Ghyslain Raza zeigt.

Ghyslain Raza war eines der ersten Opfer von Online-Mobbing. Der Jugendliche filmte sich dabei, als er Darth Maul aus „Star Wars“ beim Kämpfen imitierte. Freunde von ihm stellten das Video online – und Ghyslain Raza wurde als das „Star Wars Kid“ bekannt, allerdings nicht im positiven Sinne. Von Gleichaltrigen und der Internetgemeinde wurde der Junge schikaniert und verhöhnt. Ghyslain Raza wurde als Folge depressiv, brach die Schule ab und kam in die Kinderpsychiatrie.

Auch der 7-jährige David wurde zum Internet-Phänomen. Sein Vater filmte das Kind nach einem Zahnarztbesuch, auf der Rückbank des Autos sitzend und durch die noch anhaltende Betäubung wirr dahin brabbelnd. Das Video wurde millionenfach angesehen. Die Eltern nutzen die Beliebtheit der Aufnahme und ließen T-Shirts und andere Merchandising-Produkte mit David produzieren.

Viele Menschen sind bis heute der Meinung, Davids Vater hätte das Video nie online stellen dürfen. Das Kind werde von seinen Eltern rücksichtslos ausgebeutet und öffentlich zur Schau gestellt. Durch die Werbeeinnahmen verdiente die Familie mehr als 100.000 Doller. Davids Vater betont, David sei in die Veröffentlichung mit einbezogen worden und habe zugestimmt.

In beiden Fällen hat sich die Welt der Kinder schlagartig durch die Veröffentlichung der Videos verändert. Dies geschieht nicht nur in derart großem Ausmaß, sondern auch im Kleinen. Es lässt sich anfangs nie abschätzen, wie ein Foto oder Video online aufgenommen wird – wie es sich verbreitet, wer es sieht und wie die Reaktionen darauf sind. Als Eltern hat man die Aufgabe, die Rechte des Kindes zu schützen – und sollte daher immer bedenken, in welchem Rahmen es noch akzeptabel ist, das eigene Kind online zu bringen. Wird die Würde des Kindes gewahrt? Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn Bekannte und Fremde das Foto oder Video sehen? Diese Fragen sollte man sich jedes mal stellen, bevor man auf „Posten“ drückt.