Kann ich für mein Schulkind im Pflichtschulalter den Schulsprengel frei wählen – ja oder nein? Was bedeutet verschränkte Schulform eigentlich? Grünschnabel hat nachgefragt.
Schulsprengel: Neu ab Schuljahr 2017/18 ist die sogenannte „Sprengelflexibilisierung“: Entsprechende Landesgesetze ermöglichen den Erziehungs-berechtigten mehr Wahlfreiheit hinsichtlich des Schulbesuchs unabhängig vom Wohnort. Laut Auskunft der Schulservicestelle vom Landesschulrat für Oberösterreich wurde die Schulsprengelpflicht in Oberösterreich derzeit nur für die Neuen Mittelschulen (NMS) abgeschafft. Für die Volksschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen bleibt sie weiterhin bestehen, hat das Land entschieden.
Das bedeutet, Schüler und Eltern können sich nun eine Wunsch-NMS aussuchen. Die Anmeldung erfolgt an einer Schule. Zusätzlich können zwei Schulplatzwünsche angegeben werden. Die Kriterien der Aufnahme sind: Geschwisterregelung, Entfernung und Verkehrsverbindung sowie schulische Leistung. Jeder Schüler bekommt einen Platz: Falls es mit der Wunschschule nicht klappt, muss ihn die NMS seines Pflichtsprengels aufnehmen. Sprengel gibt es also nach wie vor. Es ist von den Gemeinden ein Schulerhaltungsbeitrag zu bezahlen.
Vorteil der neuen Regelung soll auch eine Vereinfachung der Verwaltung sein. Eventueller Nachteil könnten Brennpunktschulen darstellen, denn keine Schule darf überdurchschnittlich wachsen. Kinder aus dem Pflichtsprengel haben weiterhin Vorrang. Der Besuch einer wohnortnahen Schule muss abgesichert sein.
• Eine Ausnahme bildet die Stadt Linz:
Bereits ab dem Schuljahr 2007/2008 wurde in Linz die freie Schulwahl für Pflichtschulen (Volksschule, NMS) ermöglicht. Damit wurde die Schulsprengeleinteilung aufgehoben. Der Leistungswettbewerb zwischen den Schulen soll zu mehr Qualität und Effizienz führen, Eltern und Erziehungsberechtigte gestärkt werden.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich viele Eltern dadurch unter Druck gesetzt fühlen, die beste Schule für ihr Kind auszusuchen und sich dort rechtzeitig einen Platz zu sichern. Wenn in der Wunschschule aus personellen, räumlichen und schulorganisatorischen Gründen nicht alle Kinder aufgenommen werden können, gelten für die endgültige Aufnahme folgende Kriterien:
1. Wohnortnähe
2. Geschwister, die die Schule bereits besuchen
3. Pädagogische Angebote
4. Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten in unmittelbarer Schulnähe
5. Familiäre oder private Betreuung in unmittelbarer Schulnähe
6. Bereits besuchter Kindergarten in unmittelbarer Schulnähe
• Eine Ausnahme bilden auch Privatschulen. Gymnasien sowie weiterführende Schulen konnten ja bereits bisher frei gewählt werden.
Auskünfte über die Schulsprengelzuteilung erteilt die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. in den Statutarstädten Linz, Steyr und Wels der Magistrat.
Stehen mehrere Schulen zur Auswahl, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
• die Interessen des Kindes – viele Schulen haben inhaltliche Schwerpunkte
• Nähe zum Wohnort
• soziales Umfeld (z.B. ob FreundInnen, Geschwister diese Schule besuchen)
• Angebot einer (schulischen) Nachmittagsbetreuung, Mittagessen
• Ganztagesschulangebot
• Verschränkte oder getrennte Schulform:
Ganztägige Schulformen: sind in Unterricht und Tagesbetreuung gegliedert, wobei diese in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden können.
Verschränkte Abfolge: Unterrichtsstunden und Stunden aus dem Bereich Tagesbetreuung wechseln ab, die beiden Bereiche sind also verschränkt.
Getrennte Abfolge: Die Tagesbetreuung schließt an den Unterricht an.
Daniela Christl